Rechtsprechung
OLG Schleswig, 01.07.1991 - 15 UF 174/90 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,10660) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1992, 198
Wird zitiert von ...
- LG Duisburg, 03.11.2009 - 4 O 262/08
Herausgabe von nach dem türkischen Brauch bei einer Hochzeit verschenkten …
Für die Beurteilung des Eigentums an dem Schmuck und die daraus folgenden Herausgabeansprüche ist deutsches Recht als Recht des Orts, wo sich die Sache, nämlich der Schmuck, befindet (Rechts des Belegenheitsorts der Sache), anzuwenden (so zutreffend auch LG Berlin, FamRZ 1992, 198).Insoweit gilt für die - schuldrechtliche - Schenkung anders als für die sachenrechtliche Übereignung nach den zutreffenden Darlegungen in den Entscheidungen LG Berlin FamRZ 1992, 198 sowie OLG Hamm, NJW-RR 1995, 133 türkisches Recht.